5
Aug
2012

Verbrecher an den Sündenpfahl

Vor der Entstehung eines modernen Rechtsstaates bestimmten Gesetze der Vergeltung die Behandlung von Verbrechern.

Das alttestamentarische Prinzip 'Auge um Auge, Zahn um Zahn' war, als man auf das 17. Jahrhundert zuschritt, durch verschiedene beschämende Bestrafungen vervollständigt worden, von denen in Schwedisch-Finnland eifrig unter anderem der Fußpflock zum Einsatz gebracht wurde.

Zum Ende der Russenherrschaft wurden in Finnlands Strafgesetz Verfügungen aufgenommen, die den Geist von einem noch weiter verfeinerten Gerechigkeitsdenken verströmten.

Auf jene sich stützend konnte ein Verbrecher, der eine Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe bekommen hatte, als zusätzliche Konsequenz dazu verurteilt werden, für immer oder auf bestimmte Zeit (1 - 15 Jahre) sein Volksvertrauen einzubüßen.

Die Generation der vorgerrückten Altersstufe wird sich an die einschlägigen Gesetzesparagraphen erinnern, denn diese wurden erst im Jahre 1969 aus der Strafordnung entfernt.

Müßiger ist es, in Erinnerung zurückzurufen, was der Verlust des Vertrauens im Volke in der Praxis bedeutete. Das war ein weiterer, äußerst hart einzusteckender Kuchen, zusätzlich zu den ansonsten schon gestrengen Freiheitsstrafen.

Dem Verurteilten wurde das Recht genommen zu wählen und sich als Kandidat aufstellen zu lassen, sowohl bei Gemeindewahlen als bei denen des Staates. Ihm wurde der Zutritt zu öffentlichen Ämtern, hinein in Gemeindeausschüsse oder in die Verwaltung von Vereinigungen verweigert.

Er war vor Gericht als Zeuge oder als Gewährsmann eines anderen untauglich. Ebenso wurde auch sein Recht auf die Ausübung eines Gewerbes eingeschränkt. So war es ihm zum Beispiel untersagt, sich als Kaufmann zu betätigen.

Vom Verlust des Volksvertrauens wurde ein Eintrag in den Kirchenbüchern und im Zivilregister gemacht, gleichviel in einem amtlichen Zeugnis, was den Demütigungscharakter der zusätzlichen Bestrafung beschreibt.

Zu einer Zeit, als die Menschen zur Bestätigung ihrer Unbescholtenheit in der Pfarrei um ein besonderes Leumundszeugnis nachsuchen konnten, muß der Verlust des Vertrauens im Volke eine öffentlich beschämende Bestrafung gewesen sein, die in nichts dem Fußpflock nachstand.

Die von Polizeichef Robin Lardot bei einem Interview der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalt Finnlands losgetretene Diskussion darüber, Verbrechern Unterstützungen durch die Gesellschaft zu verwehren, ist eine eigenartige Prise Wind aus der Entwicklungsgeschichte unseres Rechtsstaates.

Selbstverständlich sind wir uns alle einig darüber, daß man die Kriminalität nicht durch Überweisungen von Einnahmen oder durch sonstige wirtschaftliche Begünstigungen vorantreiben darf.

Genauso verkehrt hört sich die von Lardot ausgemalte Gegenüberstellung an, bei der "zum Hauptbroterwerb" Verbrechen Ausübende gleichzeitig Nutznießer des normalen Arbeitslosenschutzschirms sind. Das Zurechtrücken dieses Mißstands, ohne dabei mit den Grundsätzen des vermenschlichten Rechtsstaates zu brechen, ist jedoch leichter gesagt als getan.

Man wird wohl nie wissen, wieviele Mitglieder eines Drogenrings oder einer Diebesbande die Arbeitslosentagesgelder sich abholen gehen, so diese nur vor ihren eiligen Tagesgeschäften unterwegs draußen dazu kommen.

Die Verweigerung der Erstattung würde jedoch, nimmt man es logisch, bedeuten, daß durch Verbrechen eingestrichene Einkünfte anerkannt würden als Verdienste, die auf ein und derselben Stufe stehen wie ehrlicher Lohn.

Der mindestens genauso innovative Oberste Chef der Polizei (Finnlands) Mikko Paatero würde die Verweigerung von Vorzügen lediglich auf Bezuschussungen begrenzen, die dem kriminellen Täter selber von Nutzen sind.

Kindergelder und andere familienpolitische Zuwendungen würden der Familie also nicht entzogen, wäre Papa auch noch so ein eingefleischter Verbrecher.

Die Einschränkung des Herrn Paatero ist von edler Gesinnung, verletzt aber auf unangenehme Weise das geltende Normalitätsprinzip des Inhaftierungsgesetzes.

Wie der Oberste Polizeichef als Jurist wissen dürfte, stellt eine aus einer Verwahrungshaft bestehende Bestrafung einzig und allein einen Verlust der Freiheit dar, und deren Vollzug darf keine weiteren Beschneidungen der Rechte des Verurteilten verursachen.

Die Beseitigung von Wohnungs-, Arbeitslosigkeits- und sonstigen sozialen Privilegien wäre eine zusätzliche Bestrafung, die wie seinerzeit die Einbuße des Vertrauens im Volke wirken würde.

Sie bekräftigte die Bestätigung in der Rolle des Kriminellen und die Abstempelung Nahestehender, und sie würde auf keinen Fall die Rückkehr des Verurteilten auf den schmalen Pfad erleichtern.


(übersetzt aus dem Finnischen | http://www.ts.fi/mielipiteet/kolumnit/374267/Rikolliset+jalkapuuhun |; der Schreiber ist Chef der Leitartikel- und Artikelredaktion der Zeitung Turun Sanomat: Juhani Heimonen)

Hierzu noch drei, zumeist sarkastische, Leserkommentare in deutscher Übersetzung:

Volkslohn
Wir befinden uns demnach bereits kräftig auf dem Weg in Richtung Volkslohn. Einer Person, die irgendwelche Unterstützungen kriegt, kann man diese nicht mehr wegnehmen. Sodann genießen außer den Arbeitslosen auch schon u.a. die Arbeitsunwilligen und die Kriminellen den Volkslohn. Es gibt dann nur eine kleine Gruppe Menschen, nennen wir sie mal die "einer Arbeit Nachgehenden", die noch keinen Volkslohn empfängt. Was für ein Mißstand! Ich schlage vor, daß man in Finnland unverzüglich zum Volkslohn übergeht. O. Soininvaara könnte doch als Konsultant bedienlich sein.

(schrieb 'pe jot em' am 2.8.2012 um 12:16 Uhr)

Großartig!
Ein gutes Schriftstück und eine Stichelei, die sich genießen läßt. Die Outings dieser Polizeichefs sind wirklich eines eigenwilliger wie das andere. Allgemein, wenn man von diesen liest, klappt einem zuerst die Kinnlade auf (sog. wtf) und hinterher muß man lachen (sog. |o|)

(schrieb "Martti" am 2.8.2012 um 12:16 Uhr)

Zu den Ursachen der Kriminalität
Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Abwehr des sexuellen Mißbrauchs von Kindern und der Wirtschaftskriminalität die andere Kriminalität verringert. Der Mißbrauch als Kind verursacht im späteren Alter Problemanfälligkeit bei der geistigen Gesundheit und mit Rauschmitteln und die Wirtschaftskriminalität treibt die Opfer von diesen Verbrechen zu kriminellen Akten. Die Polizei und die anderen Kriminaler sollten ihre Ressourcen zur Abwendung von diesen Verbrechen ausrichten, anstelle davon, zuviel "Verständnis" dafür aufzubringen.

(schrieb "Steuerzahler" am 2.8.2012 um 9:03 Uhr)
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