Hund schubste Bankkunden in den Tod - Hundeausführer zu Geldstrafe verurteilt
Ein Schubser durch einen großwüchsigen Hund führte zum Tod eines älteren Bankkunden. Der Mann, der den Hund seiner Freundin vor einer Bank angebunden hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der Vorfall ereignete sich, als ein Hundeausführer beschloß, in einer Bank vorbeizuschauen. Er ließ den Hund, den er als brav und wohlerzogen einschätzte, um dort auf ihn zu warten, neben den Eingangstüren der Bank zurück, angebunden an der Halteleine.
Während des Geschäftsgangs in der Bank löste sich die Leine des mischrassigen Hundes insoweit, als daß das Tier den Vorraum des Bankeingangs abschreiten konnte. Als ein älterer Bankkunde herauskam, sprang der vitale Hund gegen dessen Rücken.
Durch die Wucht des Aufpralls kam der Mann zu Fall und brach sich dabei den Oberschenkel. Aufgrund seiner allgemein krankhaften Verfassung starb der Mann später im Krankenhaus nach der Oberschenkeloperation.
Der Vorfall ereignete sich Anfang 2010 in der finnischen Stadt Vihti.
Nach Ansicht des Schöffengerichts der finnischen Provinz West-Neuland hatte der Hundeausführer durch seine Nachlässigkeit den Tod des Bankkunden herbeigeführt. Der Hundehalter hätte den Hund in ausreichender Entfernung anbinden sollen, dort wo keine Menschen vorbeikommen.
Das Gericht legte den Sachverhalt so aus, daß, wenn ein 40-50 Kilogramm schwerer Hund plötzlich jemanden anspringt, einer jeden Person ernsthafte oder gar zum Tode führende Verletzungen entstehen können. Deshalb hätte der Gassigeher durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen die Situation im Vorfeld abschätzen sollen.
Das Schöffengericht verurteilte den Hundespaziergänger zu einem Bußgeld von 50 Tagessätzen. Außerdem muß der Mann den Angehörigen des Verstorbenen insgesamt ungefähr 4'300 Euro als Entschädigung für die Krankenhaus- und Bestattungskosten bezahlen.
Der Verurteilte legte beim Oberlandesgericht Einspruch ein, kam damit aber nicht durch. Das Oberlandesgericht von Turku bekräftigte das Urteil des Schöffengerichts.
(ein Bericht der Zeitung Turun Sanomat vom 6. Sept. 2012, übersetzt aus dem Finnischen)
Der Vorfall ereignete sich, als ein Hundeausführer beschloß, in einer Bank vorbeizuschauen. Er ließ den Hund, den er als brav und wohlerzogen einschätzte, um dort auf ihn zu warten, neben den Eingangstüren der Bank zurück, angebunden an der Halteleine.
Während des Geschäftsgangs in der Bank löste sich die Leine des mischrassigen Hundes insoweit, als daß das Tier den Vorraum des Bankeingangs abschreiten konnte. Als ein älterer Bankkunde herauskam, sprang der vitale Hund gegen dessen Rücken.
Durch die Wucht des Aufpralls kam der Mann zu Fall und brach sich dabei den Oberschenkel. Aufgrund seiner allgemein krankhaften Verfassung starb der Mann später im Krankenhaus nach der Oberschenkeloperation.
Der Vorfall ereignete sich Anfang 2010 in der finnischen Stadt Vihti.
Nach Ansicht des Schöffengerichts der finnischen Provinz West-Neuland hatte der Hundeausführer durch seine Nachlässigkeit den Tod des Bankkunden herbeigeführt. Der Hundehalter hätte den Hund in ausreichender Entfernung anbinden sollen, dort wo keine Menschen vorbeikommen.
Das Gericht legte den Sachverhalt so aus, daß, wenn ein 40-50 Kilogramm schwerer Hund plötzlich jemanden anspringt, einer jeden Person ernsthafte oder gar zum Tode führende Verletzungen entstehen können. Deshalb hätte der Gassigeher durch ausreichende Vorsichtsmaßnahmen die Situation im Vorfeld abschätzen sollen.
Das Schöffengericht verurteilte den Hundespaziergänger zu einem Bußgeld von 50 Tagessätzen. Außerdem muß der Mann den Angehörigen des Verstorbenen insgesamt ungefähr 4'300 Euro als Entschädigung für die Krankenhaus- und Bestattungskosten bezahlen.
Der Verurteilte legte beim Oberlandesgericht Einspruch ein, kam damit aber nicht durch. Das Oberlandesgericht von Turku bekräftigte das Urteil des Schöffengerichts.
(ein Bericht der Zeitung Turun Sanomat vom 6. Sept. 2012, übersetzt aus dem Finnischen)
libidopter - 10. Sep, 19:37