"Man hatte so ein Gefühl, daß dies irgendwie nicht gut ausgehen würde"
Bezüglich der Erlaubnis zum Tragen einer Waffe im Falle des finnischen Schulattentäters vom September 2008 hatte es vor der Tragödie von Kauhajoki, bei der letzterer 9 Schüler, eine Lehrkraft und anschließend sich selbst erschoss, innerhalb der Polizei vor Ort unterschiedliche Einschätzungen gegeben. Am vergangenen Freitag wurde vor dem Schöffengericht von Seinäjoki klar, daß der Kriminalkommissar, gegen den Anklage erhoben wurde wegen des Belassens der Waffenlizenz, nahezu der einzige Polizist war, dessen Alarmglocken nicht zu klingeln begannen, nachdem wenige Tage vor der Tat Videos mit Schießszenen von Saari bekannt geworden waren.
Der angeklagte Kommissar sagte vor Gericht aus, daß er selber in besonderem Maße wegen den Ereignissen von Kauhajoki erschüttert sei. Laut seinen Einlassungen hätte er aufgrund seiner Erfahrung "eigentlich riechen müssen, um was für einen Typen es sich bei dem da handelt". Der Angeklagte blickt auf eine fünfunddreißigjährige Laufbahn als Polizist zurück.
Der Kommissar ließ wissen, daß er das Beschlagnahmen der Waffe oder die Widerrufung der Waffenlizenz in Erwägung gezogen, schlußendlich jedoch sich anders entschieden hätte. Saari war nach der Anhörung durch den Kommissar mit einer Zurechtweisung davongekommen.
Der Kommissar beschrieb Saari als einen zugänglichen jungen Mann, bei dem er keinerlei Anhaltspunkte dafür finden konnte, um ihm die Waffe wegzunehmen.
Die dem Kommissar unterstandenen Polizisten fingen bereits am 19. September, also vier Tage vor der Tragödie, damit an, Daten von Saari durchzustöbern. Der Hausmeister des örtlichen Gymnasiums hatte der Polizei eine Mitteilung gemacht von den von Saari im Internet eingestellten Videos mit den Schießszenen und auch davon, daß in der Nähe der Schule eine Grabeskerze zurückgelassen worden sei.
Ein vor Gericht als Zeuge angehörter Polizist aus Kauhajoki berichtete, daß seine Kollegen sich sofort an Saari erinnerten, als man von ihm zu sprechen begann. Der Polizist, der die Waffe von Saari kontrolliert hatte, beschrieb Saari als einen kichernden und sonderbar sich aufführenden Typen.
Die Polizisten erhielten vom stellvertretenden Polizeichef von Seinäjoki die Genehmigung, sich zur Wohnung von Saari zu begeben, um ihm die Waffe abzunehmen. Der angeklagte Kommissar hatte zu dem Zeitpunkt dienstfrei gehabt.
Ausgerüstet mit kugelsicheren Westen gingen die Polizisten los und läuteten an der Wohnungstür, aber Saari war nicht zuhause gewesen. Der stellvertretende Polizeichef sagte vor Gericht aus, er hätte nicht angeordnet, daß die Polizisten in die Wohnung eindringen sollten, falls niemand dort anzutreffen sei. Die Polizei hatte in jenem Moment keine Kenntnis davon, wo sich die Waffe befand.
Der angeklagte Kommissar bekam am darauffolgenden Tag auf der Hochzeit eines seiner Kollegen von der Anordnung des stellvertretenden Polizeichefs zu hören.
- Der Kommissar sagte, daß man in die Wohnung nicht eindringt, berichtete ein vor Gericht angehörter Polizist.
Er umschrieb den Kommissar als einen Vorgesetzten, der fehlerhafte Entschlüsse fürchtete und der davor zurückscheute, einen Entschluß zu fassen.
- Man hatte so ein Gefühl, daß dies irgendwie nicht gut ausgehen würde.
Der Beschuldigte bestritt vor Gericht, er hätte die Anordnung des stellvertretenden Polizeichefs so empfunden, als wäre ihm damit auf die Zehen getreten worden. Er bestritt auch heftig die Behauptung der Hinterbliebenen der Opfer, wonach er beim Treffen seiner Entscheidung unter Einfluß von Alkohol gestanden habe.
- Auf der Hochzeitsfeier wurde lediglich ein Willkommenstrunk eingenommen. Selbst der war, soweit ich mich erinnern kann, alkoholfrei, gab der Kommissar an.
Der Prozeß wird am morgigen Dienstag vor dem Schöffengericht fortgesetzt.
Der angeklagte Kommissar sagte vor Gericht aus, daß er selber in besonderem Maße wegen den Ereignissen von Kauhajoki erschüttert sei. Laut seinen Einlassungen hätte er aufgrund seiner Erfahrung "eigentlich riechen müssen, um was für einen Typen es sich bei dem da handelt". Der Angeklagte blickt auf eine fünfunddreißigjährige Laufbahn als Polizist zurück.
Der Kommissar ließ wissen, daß er das Beschlagnahmen der Waffe oder die Widerrufung der Waffenlizenz in Erwägung gezogen, schlußendlich jedoch sich anders entschieden hätte. Saari war nach der Anhörung durch den Kommissar mit einer Zurechtweisung davongekommen.
Der Kommissar beschrieb Saari als einen zugänglichen jungen Mann, bei dem er keinerlei Anhaltspunkte dafür finden konnte, um ihm die Waffe wegzunehmen.
Die dem Kommissar unterstandenen Polizisten fingen bereits am 19. September, also vier Tage vor der Tragödie, damit an, Daten von Saari durchzustöbern. Der Hausmeister des örtlichen Gymnasiums hatte der Polizei eine Mitteilung gemacht von den von Saari im Internet eingestellten Videos mit den Schießszenen und auch davon, daß in der Nähe der Schule eine Grabeskerze zurückgelassen worden sei.
Ein vor Gericht als Zeuge angehörter Polizist aus Kauhajoki berichtete, daß seine Kollegen sich sofort an Saari erinnerten, als man von ihm zu sprechen begann. Der Polizist, der die Waffe von Saari kontrolliert hatte, beschrieb Saari als einen kichernden und sonderbar sich aufführenden Typen.
Die Polizisten erhielten vom stellvertretenden Polizeichef von Seinäjoki die Genehmigung, sich zur Wohnung von Saari zu begeben, um ihm die Waffe abzunehmen. Der angeklagte Kommissar hatte zu dem Zeitpunkt dienstfrei gehabt.
Ausgerüstet mit kugelsicheren Westen gingen die Polizisten los und läuteten an der Wohnungstür, aber Saari war nicht zuhause gewesen. Der stellvertretende Polizeichef sagte vor Gericht aus, er hätte nicht angeordnet, daß die Polizisten in die Wohnung eindringen sollten, falls niemand dort anzutreffen sei. Die Polizei hatte in jenem Moment keine Kenntnis davon, wo sich die Waffe befand.
Der angeklagte Kommissar bekam am darauffolgenden Tag auf der Hochzeit eines seiner Kollegen von der Anordnung des stellvertretenden Polizeichefs zu hören.
- Der Kommissar sagte, daß man in die Wohnung nicht eindringt, berichtete ein vor Gericht angehörter Polizist.
Er umschrieb den Kommissar als einen Vorgesetzten, der fehlerhafte Entschlüsse fürchtete und der davor zurückscheute, einen Entschluß zu fassen.
- Man hatte so ein Gefühl, daß dies irgendwie nicht gut ausgehen würde.
Der Beschuldigte bestritt vor Gericht, er hätte die Anordnung des stellvertretenden Polizeichefs so empfunden, als wäre ihm damit auf die Zehen getreten worden. Er bestritt auch heftig die Behauptung der Hinterbliebenen der Opfer, wonach er beim Treffen seiner Entscheidung unter Einfluß von Alkohol gestanden habe.
- Auf der Hochzeitsfeier wurde lediglich ein Willkommenstrunk eingenommen. Selbst der war, soweit ich mich erinnern kann, alkoholfrei, gab der Kommissar an.
Der Prozeß wird am morgigen Dienstag vor dem Schöffengericht fortgesetzt.
libidopter - 7. Dez, 15:18