Unschuldig im Kittchen Eingesessenen blüht in Finnland von jetzt ab ein bescheideneres Schmerzensgeld - wie sieht es in Deutschland aus?
Nach gegenwärtiger Praxis erhält man vom Schöffengericht eine höhere Entschädigung als von der Geschäftsstelle des Staates.
Wer in Finnland unschuldig auf der Polizei in die Gefängniszelle gesteckt wurde, dem hatte es sich bisher bezahlt gemacht, den Staat gerichtlich zu belangen, denn die staatliche Geschäftsstelle ist bei der Vergabe von Entschädigungen geiziger als ein Richter.
Der finnische Staat will die wegen den sogenannten Kittchenwiedergutmachungen geführten Gerichtsprozesse verringern. Ein Volksangehöriger Finnlands, der unschuldig im Bau gebrummt hat, hat bei der bisherigen Lage der Dinge unter Umständen entscheiden müssen, ob er sich mit dem angebotenen Schmerzensgeld zufriedengibt oder ob er gegen den Staat eine Schadensersatzklage erhebt.
Von jetzt ab wird immer zuerst die Geschäftsstelle des Staates die Höhe der Wiedergutmachung festsetzen. Erst hernach kann derjenige, der seinen guten Ruf eingebüßt hat, eine Entscheidung treffen, ob ihm die Summe genügt oder ab er in der Sache das Schöffengericht anrufen will.
Von der Erneuerung erhofft man sich, daß diese in beträchtlichem Maße die Arbeit der Gerichtssitze entlasten wird. Die Regierung wird den neuen Gesetzesvorschlag noch während des Herbstes vorgelegt bekommen.
Gegenwärtig entscheiden die Gerichte Finnlands im Jahr über mehr als einhundert Haftentschädigungen.
Im Ministerium fürs Rechtswesen rechnet man damit, daß mehr Leute denn je ihre Streitlust verlieren, wenn sie ein fertiges Angebot erhalten.
Außerdem ist die Beurteilung der derzeitigen Praxis durch Sachverständige eine vernichtende.
- Das gegenwärtige System ist doof, ereifert sich Amtsvorsteher Pekka Syrjänen auf der Geschäftsstelle des Staates.
- Bislang hat es in dieser Angelegenheit keine klare Linie gegeben.
Nach seiner Ansicht sind unnötigerweise ganz einfache Fälle zum Schöffengericht gegangen.
Das Streiten vor Gericht zahlt sich aus. Die im Ministerium fürs Rechtswesen die Gesetzesinitiative vorbereitende Gesetzesverordnungsrätin Kirsi Pulkkinen berichtet, daß die beim Schöffengericht nachgesuchten Entschädigungen im Durchschnitt höher ausfallen als die von der Geschäftsstelle des Staates gewährten. Falls die Änderung wie erwartet vorankommt, wird der Staat bei seinen Wiedergutmachungsausgaben gehörige Sümmchen einsparen.
In etlichen bekannt gewordenen Fällen sind der Staat und das Opfer zu einer Schlichtungslösung übergegangen, nachdem der Verdächtigte damit drohte, die Sache vor Gericht zu tragen. Zum Beispiel in den Mordfällen von Bodominjärvi und von Ulvila mußte der Staat den Verdächtigten mehr zahlen als die staatliche Geschäftsstelle vorgeschlagen hatte. Syrjänen bestreitet jedoch, daß die bekannten Fälle auf das Zustandekommen der Gesetzesänderung einen Einfluß gehabt hätten.
Wer in Finnland unschuldig auf der Polizei in die Gefängniszelle gesteckt wurde, dem hatte es sich bisher bezahlt gemacht, den Staat gerichtlich zu belangen, denn die staatliche Geschäftsstelle ist bei der Vergabe von Entschädigungen geiziger als ein Richter.
Der finnische Staat will die wegen den sogenannten Kittchenwiedergutmachungen geführten Gerichtsprozesse verringern. Ein Volksangehöriger Finnlands, der unschuldig im Bau gebrummt hat, hat bei der bisherigen Lage der Dinge unter Umständen entscheiden müssen, ob er sich mit dem angebotenen Schmerzensgeld zufriedengibt oder ob er gegen den Staat eine Schadensersatzklage erhebt.
Von jetzt ab wird immer zuerst die Geschäftsstelle des Staates die Höhe der Wiedergutmachung festsetzen. Erst hernach kann derjenige, der seinen guten Ruf eingebüßt hat, eine Entscheidung treffen, ob ihm die Summe genügt oder ab er in der Sache das Schöffengericht anrufen will.
Von der Erneuerung erhofft man sich, daß diese in beträchtlichem Maße die Arbeit der Gerichtssitze entlasten wird. Die Regierung wird den neuen Gesetzesvorschlag noch während des Herbstes vorgelegt bekommen.
Gegenwärtig entscheiden die Gerichte Finnlands im Jahr über mehr als einhundert Haftentschädigungen.
Im Ministerium fürs Rechtswesen rechnet man damit, daß mehr Leute denn je ihre Streitlust verlieren, wenn sie ein fertiges Angebot erhalten.
Außerdem ist die Beurteilung der derzeitigen Praxis durch Sachverständige eine vernichtende.
- Das gegenwärtige System ist doof, ereifert sich Amtsvorsteher Pekka Syrjänen auf der Geschäftsstelle des Staates.
- Bislang hat es in dieser Angelegenheit keine klare Linie gegeben.
Nach seiner Ansicht sind unnötigerweise ganz einfache Fälle zum Schöffengericht gegangen.
Das Streiten vor Gericht zahlt sich aus. Die im Ministerium fürs Rechtswesen die Gesetzesinitiative vorbereitende Gesetzesverordnungsrätin Kirsi Pulkkinen berichtet, daß die beim Schöffengericht nachgesuchten Entschädigungen im Durchschnitt höher ausfallen als die von der Geschäftsstelle des Staates gewährten. Falls die Änderung wie erwartet vorankommt, wird der Staat bei seinen Wiedergutmachungsausgaben gehörige Sümmchen einsparen.
In etlichen bekannt gewordenen Fällen sind der Staat und das Opfer zu einer Schlichtungslösung übergegangen, nachdem der Verdächtigte damit drohte, die Sache vor Gericht zu tragen. Zum Beispiel in den Mordfällen von Bodominjärvi und von Ulvila mußte der Staat den Verdächtigten mehr zahlen als die staatliche Geschäftsstelle vorgeschlagen hatte. Syrjänen bestreitet jedoch, daß die bekannten Fälle auf das Zustandekommen der Gesetzesänderung einen Einfluß gehabt hätten.
libidopter - 20. Okt, 10:04