Zuviel Teenspirit im Blut der Verteidigung kann dem Berufsethos schaden — und im Afrika der geschändeten Massen böse aufstoßen
Ein Gerichtsgang, zumal der eines afrikanischen Angeklagten aus Ruanda - er hat seit Jahren im finnischen Porvoo gelebt -, der sich für die Teilnahme an den Massenmorden in seinem Heimatland in den 1990ern zu verantworten hat, kann vielleicht zu einer afrikanischen Farce werden, sollte aber deshalb noch lange zu keinem finnischen HerrgottsTheater ausarten [»].
Der Sprachgebrauch der Verteidigerin in dem finnischen Ruanda-Prozeß wird an den Überwachungsausschuß des Berufssektors gehen, um dort nun auf den Prüfstein gelegt zu werden. Das Kontrollgremium des Dachverbands finnischer Anwälte wird dazu Stellung beziehen, ob das lose Mundwerk von Rechtsanwältin Ingrid Heickell gegen den unter Advokaten und Verteidigern üblichen Sittenkodex verstoßen hat.
Heickell hat während eines laufenden afrikanischen Holokaust-Prozesses unter anderem zum Besten gegeben, daß der Wortführer des Gerichts nicht vergessen solle, den Allerwertesten des Zeugen auch noch abzuknutschen. Der Spottkommentar war im letzten Monat im Gerichtssaal in Ruanda auf Englisch zu hören gewesen, als der Wortführer des Gerichts sich bei einem Zeugen bedankte.
Zur betreffenden Zeit befand sich Heickell zusammen mit dem angeklagten Schwarzen aus Ruanda im Gefängnis der finnischen Stadt Vantaa, von wo aus eine Videoverbindung nach Ruanda hergestellt war. Heickell hat wissen lassen, daß aus Versehen das Mikrofon eingeschaltet geblieben wäre, und daß sie nicht beabsichtigt hätte, daß das Gericht ihre Worte zu hören bekäme.
Laut dem Sittenkodex des Anwälteverbands gehört es sich, einem Hohen Gericht Respekt entgegenzubringen. Der Verwaltungsausschuß des Berufsverbands beschloß, die Sache am kommenden Montag dem Überwachungsgremium zu überstellen.
Ein Bescheid in der Angelegenheit könne frühestens gegen Ende des Jahres erwartet werden. Derartige Fälle kämen laut finnischem Anwälteverband recht selten vor.
Der Sprachgebrauch der Verteidigerin in dem finnischen Ruanda-Prozeß wird an den Überwachungsausschuß des Berufssektors gehen, um dort nun auf den Prüfstein gelegt zu werden. Das Kontrollgremium des Dachverbands finnischer Anwälte wird dazu Stellung beziehen, ob das lose Mundwerk von Rechtsanwältin Ingrid Heickell gegen den unter Advokaten und Verteidigern üblichen Sittenkodex verstoßen hat.
Heickell hat während eines laufenden afrikanischen Holokaust-Prozesses unter anderem zum Besten gegeben, daß der Wortführer des Gerichts nicht vergessen solle, den Allerwertesten des Zeugen auch noch abzuknutschen. Der Spottkommentar war im letzten Monat im Gerichtssaal in Ruanda auf Englisch zu hören gewesen, als der Wortführer des Gerichts sich bei einem Zeugen bedankte.
Zur betreffenden Zeit befand sich Heickell zusammen mit dem angeklagten Schwarzen aus Ruanda im Gefängnis der finnischen Stadt Vantaa, von wo aus eine Videoverbindung nach Ruanda hergestellt war. Heickell hat wissen lassen, daß aus Versehen das Mikrofon eingeschaltet geblieben wäre, und daß sie nicht beabsichtigt hätte, daß das Gericht ihre Worte zu hören bekäme.
Laut dem Sittenkodex des Anwälteverbands gehört es sich, einem Hohen Gericht Respekt entgegenzubringen. Der Verwaltungsausschuß des Berufsverbands beschloß, die Sache am kommenden Montag dem Überwachungsgremium zu überstellen.
Ein Bescheid in der Angelegenheit könne frühestens gegen Ende des Jahres erwartet werden. Derartige Fälle kämen laut finnischem Anwälteverband recht selten vor.
libidopter - 14. Okt, 09:08