Den entnervenden Kleinkrieg um die Kleinlichkeiten unter den Menschen zusammen mit all dem Geld über Bord geworfen
Wenn alles freiwillig umsonst für alle hergegeben werden wird in einem neuen Zeitalter, da man endlich zur ganzen Geldwirtschaft Ade gesagt hat, wird man für die kleinlichen Mißbräuche und Einsparungsmanöver der heutigen Geld-Zeit nur ein müdes Lächeln übrig haben.
Wiedergutmachung von Schäden, durch Elche verursacht, soll aufgegeben werden
(ein Bericht aus den Neuesten Heimatnachrichten der finnischen Zeitung Turun Sanomat vom 12.6.2008, übersetzt aus dem Finnischen)
Helsinki, STT
Verkehrunfälle, die durch Elche und größere Raubtiere verursacht werden, werden nicht mehr schadlos gehalten, falls der Reichstag der ihm am vorigen Donnerstag vorgelegten Absichtserklärung zu einem neuen Wildschädengesetz zustimmt.
Der Grund für die Abänderung ist der, daß man sich für den Fall von diesen Schaden einen Versicherungschutz zulegen kann. Auch ansonsten werden sich die Richtlinien bezüglich von Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit Wildtieren verändern.
Davon, daß bei einer Vergütung der zu erhaltende Betrag um einen Eigenverantwortlichkeitsanteil von 250 Euro verringert wird, soll abgewichen werden.
Zukünftig werden Schäden in der Landwirtschaft, an Tieren, an Einrichtungen, bei Rentieren und am Waldbestand, die von Wild verursacht werden, ohne einer Begrenzung des Betrags in Euro erstattet werden, falls die Summe der einem Bittsteller erstandenen Schäden zusammengerechnet in einem Jahr mehr als 250 Euro betragen.
Die Grundlagen für die Vergütung bei Schäden an Rentieren werden dahingehend abgeändert, daß ein von einem größeren Raubtier geschlagenes ausgewachsenes Rentier oder ein Kalb zum Decken nicht mehr zum zweifachen vom gängigem Wertbetrag, sondern nur noch zum eineinhalbfachen davon ruckerstattet wird. Es wird vorgebracht, im Falle von Schäden bei der Rentierzucht bei einer Wiedergutmachung für den Rentiereigner höchstens bis zum gängigen Wertbetrag zu gehen. Falls der Eigner nicht bekannt ist, wird die Vergütung an die Rentierweidegenossenschaft bezahlt.
Wiedergutmachung von Schäden, durch Elche verursacht, soll aufgegeben werden
(ein Bericht aus den Neuesten Heimatnachrichten der finnischen Zeitung Turun Sanomat vom 12.6.2008, übersetzt aus dem Finnischen)
Helsinki, STT
Verkehrunfälle, die durch Elche und größere Raubtiere verursacht werden, werden nicht mehr schadlos gehalten, falls der Reichstag der ihm am vorigen Donnerstag vorgelegten Absichtserklärung zu einem neuen Wildschädengesetz zustimmt.
Der Grund für die Abänderung ist der, daß man sich für den Fall von diesen Schaden einen Versicherungschutz zulegen kann. Auch ansonsten werden sich die Richtlinien bezüglich von Ersatzansprüchen im Zusammenhang mit Wildtieren verändern.
Davon, daß bei einer Vergütung der zu erhaltende Betrag um einen Eigenverantwortlichkeitsanteil von 250 Euro verringert wird, soll abgewichen werden.
Zukünftig werden Schäden in der Landwirtschaft, an Tieren, an Einrichtungen, bei Rentieren und am Waldbestand, die von Wild verursacht werden, ohne einer Begrenzung des Betrags in Euro erstattet werden, falls die Summe der einem Bittsteller erstandenen Schäden zusammengerechnet in einem Jahr mehr als 250 Euro betragen.
Die Grundlagen für die Vergütung bei Schäden an Rentieren werden dahingehend abgeändert, daß ein von einem größeren Raubtier geschlagenes ausgewachsenes Rentier oder ein Kalb zum Decken nicht mehr zum zweifachen vom gängigem Wertbetrag, sondern nur noch zum eineinhalbfachen davon ruckerstattet wird. Es wird vorgebracht, im Falle von Schäden bei der Rentierzucht bei einer Wiedergutmachung für den Rentiereigner höchstens bis zum gängigen Wertbetrag zu gehen. Falls der Eigner nicht bekannt ist, wird die Vergütung an die Rentierweidegenossenschaft bezahlt.
libidopter - 16. Jun, 19:51