Auch diese Nachricht dürfte in der neuen Epoche, in der alles Geld als überflüssig über Bord geworfen worden ist, als makabres Kuriositätenrelikt vergangener Zeiten gehandelt werden
Finnischer Schaffner kontrollierte im Rausch die Fahrkarten
(ein Bericht aus den Neuesten Nachrichten der finnischen Zeitung Turun Sanomat vom 21.4.2008, übersetzt aus dem Finnischen)
Ein im Rausch seiner Arbeitsverrichtung nachgehender Fahrkartenkontrolleur hat in Finnland einen gegen seinen Arbeitgeber angestrengten Gerichtsprozeß verloren. Der wegen eines Rauschzustands geschaßte Zugschaffner forderte von der Finnischen Reichsbahn VR (Valtion Rautatie) einen Schadensersatz von 73'400,- Euro, entsprechend einem Jahreslohn, sowie eine Gutmachung über 18'300,- Euro für die Zeit nach der Kündigung.
Der Schaffner kam beim Promilleblasen auf einen Wert von 1,8, als der Arbeitgeber ihn im Herbst 2005 auf der Strecke Turku-Tampere blasen ließ. Vierzehn Minuten später hatte ihn die Polizei blasen lassen, wobei sich dann auf dem Alkoholmessgerät ein Wert von 1,27 Promille einstellte.
Laut der VR ist die Kündigung berechtigt gewesen, da in Dingen, die mit der Sicherheit eines Zuges zu tun haben, auf Nulltoleranz in Punkto Alkohol zu bestehen ist.
Der Schaffner hatte im Jahre 1998 eine Verwarnung erhalten, nachdem er unter leichtem Alkoholeinfluß seine Arbeit verrichtete. Daraufhin war er für einen Zeitraum von sechs Monaten versetzt und mit anderen Aufgaben betraut worden.
Der Schaffner, der nun den Prozeß verloren hat, ist dazu bestimmt worden, für die der VR entstandenen Unkosten wegen des gerichtlichen Verfahrens geradezustehen.
(ein Bericht aus den Neuesten Nachrichten der finnischen Zeitung Turun Sanomat vom 21.4.2008, übersetzt aus dem Finnischen)
Ein im Rausch seiner Arbeitsverrichtung nachgehender Fahrkartenkontrolleur hat in Finnland einen gegen seinen Arbeitgeber angestrengten Gerichtsprozeß verloren. Der wegen eines Rauschzustands geschaßte Zugschaffner forderte von der Finnischen Reichsbahn VR (Valtion Rautatie) einen Schadensersatz von 73'400,- Euro, entsprechend einem Jahreslohn, sowie eine Gutmachung über 18'300,- Euro für die Zeit nach der Kündigung.
Der Schaffner kam beim Promilleblasen auf einen Wert von 1,8, als der Arbeitgeber ihn im Herbst 2005 auf der Strecke Turku-Tampere blasen ließ. Vierzehn Minuten später hatte ihn die Polizei blasen lassen, wobei sich dann auf dem Alkoholmessgerät ein Wert von 1,27 Promille einstellte.
Laut der VR ist die Kündigung berechtigt gewesen, da in Dingen, die mit der Sicherheit eines Zuges zu tun haben, auf Nulltoleranz in Punkto Alkohol zu bestehen ist.
Der Schaffner hatte im Jahre 1998 eine Verwarnung erhalten, nachdem er unter leichtem Alkoholeinfluß seine Arbeit verrichtete. Daraufhin war er für einen Zeitraum von sechs Monaten versetzt und mit anderen Aufgaben betraut worden.
Der Schaffner, der nun den Prozeß verloren hat, ist dazu bestimmt worden, für die der VR entstandenen Unkosten wegen des gerichtlichen Verfahrens geradezustehen.
libidopter - 23. Apr, 07:38