Durch Geschicklichkeits- und Glücksspiele, und nicht dadurch, wer mehr Geld hat, entscheidet sich in einer Welt ohne Geld, an wen besonders wertvolle Produkte fallen
Bidster-Auktionen eine neuartige Erscheinung für den Besteuerer
Den Behörden fällt es schwer, angesichts neuer Dienstleistungen im Netz auf der Höhe der Zeit zu bleiben
(ein Bericht aus der Vorderseite der finnischen Zeitung Turun Sanomat vom 25.11.2007, übersetzt aus dem Finnischen [der Artikel wurde am Erscheinungstag innerhalb von ein paar Stunden aus der Zeitung aus mir nicht bekannten Gründen wieder entfernt])
Die Überwachung von im Internet ins Erscheinungsbild tretenden neuen käuflichen Diensten bereitet den Behörden Schwierigkeiten. Zum Beispiel wird im Ausschuß des Innenministeriums für Glücksspiele die Gesetzeslage zu den Bidster-On-line-Auktionen untersucht. Eigenen Angaben zufolge verfügt das im Frühjahr in Finnland an Land gegangene Bidster bereits über tausende finnische Benutzer.
Der Netz-Dienst, der Versteigerungen zum niedrigsten Preis ausübt, verblüfft aber eben auch das Finanzamt. Ende Oktober steigerte ein Student aus Helsinki einen neuen Porsche für 71,67 Euro ein. Der Wert des Autos beträgt 71'500 Euro.
- Wir haben es hier mit einer neuartigen Erscheinung zu tun, die es nicht gegeben hatte, als die gegenwärtigen Steuergesetze eingesetzt wurden, sagt die Erste Überwacherin der staatlichen Finanzverwaltung Finnlands Merja Hartikka-Simula.
Der Ausschuß des Innenministeriums für Glücksspiele interpretiert die Sachlage so, als daß Bidster die Gesetze zu den Glücksspielen bricht. Um dahin zu kommen, ein Produkt zu erstehen, muß der Auktionsteilnehmer auf das niedrigste einzelne Preisangebot vorgestoßen sein.
- Es handelt sich dabei zunächst um ein Glücksspiel, denn der Erstehen eines Gegenwerts gegen Geld basiert wenigstens zu einem Teil auf einen Zufall, wie es Oberaufseher Sari Peltopakka sieht.
Der Glücksspiele-Ausschuß bereitet im Fall Bidster eine Untersuchungspetition für die Polizei vor. Auch wie sich die Finanzbehörden verhalten werden, hängt davon ab, ob die Dienstleistung als Glücksspiel ausgelegt werden wird. Einnahmen aus Glücksspielen sind auf dem Gebiet der ETA für den Empfänger steuerfrei, wenn ein Glücksspiel gemäß der örtlichen Gesetzesverordnung vonstatten gegangen ist.
Falls es sich um kein Glücksspiel handelt, wird eine Steuer fällig, wenn ein zu einem Spottpreis erstandenes Produkt weiterverkauft wird.
Laut Peltopakka erfahren die Behörden von neuen Dienstleistungen im Netz im allgemeinen erst durch eine Kontaktaufnahme von Bürgern. Der Eingriff bei Mißständen verhält sich oft schwierig, da das Unternehmen, das die Seiten im Netz unterhält, in vielen Fällen im Ausland registriert ist.
Bidster streitet die Glücksspiel-Behauptungen ab. Der Geschäftsführende Felix Liebermann sagt, ein erfolgreiches Zum-Zug-Kommen bei den Auktionen erfordere mehr Geschick als Glück.
Den Behörden fällt es schwer, angesichts neuer Dienstleistungen im Netz auf der Höhe der Zeit zu bleiben
(ein Bericht aus der Vorderseite der finnischen Zeitung Turun Sanomat vom 25.11.2007, übersetzt aus dem Finnischen [der Artikel wurde am Erscheinungstag innerhalb von ein paar Stunden aus der Zeitung aus mir nicht bekannten Gründen wieder entfernt])
Die Überwachung von im Internet ins Erscheinungsbild tretenden neuen käuflichen Diensten bereitet den Behörden Schwierigkeiten. Zum Beispiel wird im Ausschuß des Innenministeriums für Glücksspiele die Gesetzeslage zu den Bidster-On-line-Auktionen untersucht. Eigenen Angaben zufolge verfügt das im Frühjahr in Finnland an Land gegangene Bidster bereits über tausende finnische Benutzer.
Der Netz-Dienst, der Versteigerungen zum niedrigsten Preis ausübt, verblüfft aber eben auch das Finanzamt. Ende Oktober steigerte ein Student aus Helsinki einen neuen Porsche für 71,67 Euro ein. Der Wert des Autos beträgt 71'500 Euro.
- Wir haben es hier mit einer neuartigen Erscheinung zu tun, die es nicht gegeben hatte, als die gegenwärtigen Steuergesetze eingesetzt wurden, sagt die Erste Überwacherin der staatlichen Finanzverwaltung Finnlands Merja Hartikka-Simula.
Der Ausschuß des Innenministeriums für Glücksspiele interpretiert die Sachlage so, als daß Bidster die Gesetze zu den Glücksspielen bricht. Um dahin zu kommen, ein Produkt zu erstehen, muß der Auktionsteilnehmer auf das niedrigste einzelne Preisangebot vorgestoßen sein.
- Es handelt sich dabei zunächst um ein Glücksspiel, denn der Erstehen eines Gegenwerts gegen Geld basiert wenigstens zu einem Teil auf einen Zufall, wie es Oberaufseher Sari Peltopakka sieht.
Der Glücksspiele-Ausschuß bereitet im Fall Bidster eine Untersuchungspetition für die Polizei vor. Auch wie sich die Finanzbehörden verhalten werden, hängt davon ab, ob die Dienstleistung als Glücksspiel ausgelegt werden wird. Einnahmen aus Glücksspielen sind auf dem Gebiet der ETA für den Empfänger steuerfrei, wenn ein Glücksspiel gemäß der örtlichen Gesetzesverordnung vonstatten gegangen ist.
Falls es sich um kein Glücksspiel handelt, wird eine Steuer fällig, wenn ein zu einem Spottpreis erstandenes Produkt weiterverkauft wird.
Laut Peltopakka erfahren die Behörden von neuen Dienstleistungen im Netz im allgemeinen erst durch eine Kontaktaufnahme von Bürgern. Der Eingriff bei Mißständen verhält sich oft schwierig, da das Unternehmen, das die Seiten im Netz unterhält, in vielen Fällen im Ausland registriert ist.
Bidster streitet die Glücksspiel-Behauptungen ab. Der Geschäftsführende Felix Liebermann sagt, ein erfolgreiches Zum-Zug-Kommen bei den Auktionen erfordere mehr Geschick als Glück.
libidopter - 10. Jan, 19:44