15
Mai
2007

Ja nur sich nicht genieren, herauszuragen, um der Menschheit etwas gutes zu tun!

Der Ton, der das Spiel angibt

(eine Kolumne vom 3. Mai 2007 aus dem Partei-Blatt der Grünen von
Finnland 'Grünes Garn' [vihreä lanka], übersetzt aus dem Finnischen)


Die Redakteure Leena Sharma und Ville Blåfield veröffentlichten vor
kurzem das Buch "Wer sich auf ein Spiel einläßt... Die Gier nach Publicity
und ihr Preis" (im finnischen Original "Ken leikkiin ryhtyy... Julkisuuden himo ja hinta"). Darin erzählen bekannte Politiker und Profis aus
der Unterhaltungs- oder Kunstbranche, die in der Öffentlichkeit ihre
Privatsphäre - entweder freiwillig oder angesichts eines Zwangs -
offengelegt haben, von ihren Erfahrungen.

Etliche Dinge kamen bei fast allen Interviews an die Oberfläche: in der
Zeit während der letzten zehn Jahre ist man in immer schnellerem
Rhytmus zusehends mehr vom sachlichen Journalismus, bei dem der Inhalt im
Mittelpunkt steht, abgeglitten auf das Niveau von Geschichten, die rein
der Unterhaltung dienen, für die das Leben privater Personen
durchgehechelt wird. Zugleich haben Verbitterung und ärgerliche Erfahrungen
zugenommen, darüber, daß eine Privatperson nur zu einem Teil die Publicity,
die um die eigene Person betrieben wird, kontrollieren kann.

Die dritte, vielleicht traurigste, in den Interviews wiederholt
hervorgetretene Sache ist die, daß es in der heutigen Zeit der Tenor des
Spiels wäre, daß es nun mal ist, wie es ist, und daß niemand etwas dagegen
an kann.

"Der spielangebende Ton" bestimmt, daß, wer beschließt, an die
Öffentlichkeit zu gehen, dann auch, ohne zu murren, das Gesabbere, die
Geschichten hinterm Rücken, die Kritik, und eine radikale Schmälerung der
Gewährleistung der Privatsphäre in Kauf nehmen muß. Eine Person, die in der
Öffentlichkeit steht, genießt so gar, vom Gesetz her so bestimmt, eine
schwächere Gewährleistung der Privatsphäre als ein gewöhnlicher Bürger. In
Kapitel 124, Paragraph 8 des finnischen Strafgesetzes wird
festgestellt, daß man über das Privatleben einer Person, die mit einem Amt oder
einer Tätigkeit in der Politik, im gewerblichen Leben oder auf dem
öffentlichen Sektor betraut ist, schreiben darf, wenn die Präsentation
vonnöten ist, um eine gesellschaftlich belangreiche Angelegenheit
aufzuarbeiten.

Das Kommittee fürs veröffentlichte Wort, das die Einhaltung der
Richtlinien für Journalisten überwacht, hat die Menschen in drei Gruppen
aufgeteilt, mittels derer sich, grob verallgemeinernd, der Grad der Gewährleistung der Privatsphäre eines jeden bestimmen läßt. Zu Gruppe A zählen die
hervorstehenden Machtausübenden im Feld von Politik, Verwaltung und des
Geschäftslebens, Gruppe B hingegen setzt sich aus den Personen unter den
Zeitgenossen zusammen, welche Auftritte in der Öffentlichkeit abhalten,
die hauptsächlich also im Kulturgeschäft oder in der
Unterhaltungsbranche beschäftigt sind, und in der Gruppe C sind die gewöhnlichen Bürger.
Gruppe A hat natürlich am wenigsten Privatsphären-Deckung, C am
meisten.

Man kann verstehen, daß Politiker und Künstler verschiedenen Kategorien
zugerechnet werden. Das Gesetz und die Grundsätze des Kommittees fürs
veröffentlichte Wort zielen, so wie ich es verstehe, daraufhin ab, daß
eine Person, die gesellschaftlich Beträchtliches ausrichtet, auch
öffentlich für sich gerade zu stehen hat.

Von einem Menschen, der eine politische oder gewerblich
unternehmerische Machtstellung innehat, darf man auch ein verhältnismäßig
einwandfreies Auftreten erwarten, und, dieses im Rahmen des guten Geschmacks zu bewachen, muss auch eine der Aufgaben der Medien sein. Daraus ergibt sich
die Frage, was für eine Macht die Kulturschaffenden, wie z.B. die
Künstler, haben, und was deren relevante Art sein könnte, dafür gerade zu
stehen.

Neben dem Schaffen von Werken und Inszenierungen und der Einnahme von
Positionen durch diese, könnte man das Künstlertum im weiteren Sinn auch
als kulturelle Einflußnahme definieren. Wenn wir eine Machtstellung
haben, so kommt diese gerade von daher, daß die Medien es sind, die uns
ein öffentliches Forum bieten, um unsere Anschauungen unter die Leute zu
bringen.
Aber ist eine Schwächung des Schutzes für die Privatsphäre der rechte
Preis für eine solche Position von 'Was-zu-sagen-haben'?

Ein Künstler, ganz im Gegensatz z.B. zum Premierminister, hat das
Recht, ja sogar die Pflicht, sich zum Clown der Gesellschaft machen zu
lassen, diszipinlos und unmäßig zu sein. Geht der Wachhund der Machthabenden
wohl begründeten Prinzipien nach, wenn er, ohne einen Augenblick
schlapp zu machen, auch die Tadellosigkeit der Gruppe B im Visier hat?

Das Buch "Wer sich auf ein Spiel einläßt" ist meines Erachtens eine
besonders willkommene Gedankeneinführung für eine breitere Diskussion über
die Prinzipien des Journalismus und dessen Ausrichtung. Das Hinnehmen
des Tons, der das Spiel angibt, samt Haut und Haaren, ist keine
Unabdingbarkeit.

Publicity ist für einen Großteil der Personen, die an der
Öffentlichkeit stehen, nicht nur eine Schiene, um seine narzistischen Bedürfnisse zu
befriedigen, und oft genug nicht mal die eigene Wahl, sondern eine vom
Beruf mitgebrachte Sache. Ich wünsche mir, daß die Diskussion um die
Prinzipien der Gewährleistung der Privatsphäre möglichst lebhaft bleiben
und dahin führen würde, daß zwischen Personen des öffentlichen Lebens und
den Medien keine noch größere Verbitterung als wie jetzt entstünde.

ELSA SAISIO

die Kolumnen-Schreiberin ist eine freischaffende Schauspielerin aus Helsinki
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