Die öffentlich insinuierte Offenlegung lobenswerter Offenheit, aber auch die Preisgabe geheimniskrämerischer Verschlossenheit bestimmter öffentlicher Ämter — in einer selbstkritischen Gesellschaft, die für die Seitenhiebe der Seiten von WikiLeaks nur ein müdes Lächeln übrig hat
Finnlands Gerichtsberichterstatter e.V. zeichnete dieser Tage mit einem Lichtkegel-Preis das Schöffengericht von Helsinki aus, das den Beschluß gefaßt hatte, die Abschnitte mit den Schlußfolgerungen aus den Untersuchungen auf den geistigen Zustand einer gemeinen, der Ermordung älterer Patienten bezichtigten Giftspritzen-Krankenpflegerin der Öffentlichkeit vorzulegen.
Den Beschluß hatten Richter am Schöffengericht Markku Saalasti als der Sprecher des Gerichts, Schöffengerichts-Richter Timo Niemi als zweiter berufener Richter, sowie drei Schöffen gefaßt.
Gerichtsberichterstatter e.V. zufolge wog das Gericht das Recht der Angeklagten auf eine Privatsphäre und das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen gegeneinander vernunftgemäß ab. Die Herausgabe des Abschlußberichts der Untersuchung auf den geistigen Zustand erbrachte wenigstens in Ansätzen eine Erklärung für die Serie von Verbrechen am menschlichen Leben, die ansonsten völlig unerklärlich geblieben wäre.
Der Beschluß hätte dabei geholfen, ein ins Bild getretenes Phänomen zu durchschauen, und entsprechende Taten im Vorfeld zu verhindern. Die Gerichtsberichterstatter-Vereinigung möchte die Gerichte dazu anspornen, auch weiterhin in der Zukunft in ermessenem Umfang Berichte zur geistigen Verfassung, so das allgemeine Interesse dies fordern sollte, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zumal diese oft ein tieferschürfendes Bild ergäben bezüglich der Ursache von Verbechen und dem, was auf letztere alles Einfluß haben kann, als das vielfach oberflächlich verbleibende Polizeiverhör.
Die Gerichtsberichterstatter teilten gleichzeitig auch einen Verschleierungspreis aus, den Nebelschleier, der an die Polizei der finnischen Provinz Satakunta ging, die die Akten der polizeilichen Voruntersuchungen zum Mordfall von Ulvila nahezu vollständig hatte verschwinden lassen. Die Polizei von Satakunta verheimlichte mehr als 80 Prozent der polizeilichen Verhörprotokolle und deren Anhänge in einem Mordfall, der gewaltiges Aufsehen erregte.
Hätte nicht späterhin das Schöffengericht das Material ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, wäre der größte Teil der Beweise in den Kernfragen des Falls, sowie der der Akten mit den Zeugenaussagen im Dunkeln geblieben. Desgleichen wäre eine öffentliche Auseinandersetzung mit den ungewöhnlichen Vorgehensweisen der Polizei bei der Untersuchung des Falls und die sich darauf beziehende Kritik, wie z.B. das Einschleusen eines Spitzels und das Abhören der Wohnung der Verdächtigen, außen vor geblieben.
Gemäß Gerichtsberichterstatter e.V. gefährdete die Heimlichtuerei der Polizei auf ernstzunehmende Weise den Rechtsschutz der Angeklagten und das Recht der Allgemeinheit darauf, Informationen zu bekommen. Die Vertuschungen wurden mit dem Schutz der Privatsphäre der in dem Fall betroffenen Personen begründet, sie erweckten jedoch den begründeten Verdacht, daß tatsächlich dahinter auch das Ansinnen stand, eigene Fehler und Versäumnisse der Polizei zu verdecken.
Finnlands Gerichtsberichterstatter e.V. vergibt zur Förderung einer transparenteren Gesellschaft jährlich die Lichtkegel-Auszeichnung, sowie zur Vorführung einer Kultur geheimnisvoller Methoden einen Nebelschleier-Preis. Der Lichtkegel wird seit 2005 und der Nebelschleier seit 2006 weitergegeben. Der Nebelschleier wurde zwar im Jahr 2008 nicht weitergereicht - dies zur Ehre der Feierlichkeiten zum zwanzigjährigen Bestehen der Vereinigung der Gerichtsberichterstatter.
Letztes Jahr bekam die Abteilung der Kriminalpolizei von Helsinki für Gewaltverbrechen den Lichtkegel zugesprochen, und ein Ausschuß den Nebelschleier, nachdem dieser den Vorschlag eingebracht hatte, den Quellenschutz zu kippen.
Den Beschluß hatten Richter am Schöffengericht Markku Saalasti als der Sprecher des Gerichts, Schöffengerichts-Richter Timo Niemi als zweiter berufener Richter, sowie drei Schöffen gefaßt.
Gerichtsberichterstatter e.V. zufolge wog das Gericht das Recht der Angeklagten auf eine Privatsphäre und das Recht der Öffentlichkeit auf Informationen gegeneinander vernunftgemäß ab. Die Herausgabe des Abschlußberichts der Untersuchung auf den geistigen Zustand erbrachte wenigstens in Ansätzen eine Erklärung für die Serie von Verbrechen am menschlichen Leben, die ansonsten völlig unerklärlich geblieben wäre.
Der Beschluß hätte dabei geholfen, ein ins Bild getretenes Phänomen zu durchschauen, und entsprechende Taten im Vorfeld zu verhindern. Die Gerichtsberichterstatter-Vereinigung möchte die Gerichte dazu anspornen, auch weiterhin in der Zukunft in ermessenem Umfang Berichte zur geistigen Verfassung, so das allgemeine Interesse dies fordern sollte, der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, zumal diese oft ein tieferschürfendes Bild ergäben bezüglich der Ursache von Verbechen und dem, was auf letztere alles Einfluß haben kann, als das vielfach oberflächlich verbleibende Polizeiverhör.
Die Gerichtsberichterstatter teilten gleichzeitig auch einen Verschleierungspreis aus, den Nebelschleier, der an die Polizei der finnischen Provinz Satakunta ging, die die Akten der polizeilichen Voruntersuchungen zum Mordfall von Ulvila nahezu vollständig hatte verschwinden lassen. Die Polizei von Satakunta verheimlichte mehr als 80 Prozent der polizeilichen Verhörprotokolle und deren Anhänge in einem Mordfall, der gewaltiges Aufsehen erregte.
Hätte nicht späterhin das Schöffengericht das Material ans Licht der Öffentlichkeit gebracht, wäre der größte Teil der Beweise in den Kernfragen des Falls, sowie der der Akten mit den Zeugenaussagen im Dunkeln geblieben. Desgleichen wäre eine öffentliche Auseinandersetzung mit den ungewöhnlichen Vorgehensweisen der Polizei bei der Untersuchung des Falls und die sich darauf beziehende Kritik, wie z.B. das Einschleusen eines Spitzels und das Abhören der Wohnung der Verdächtigen, außen vor geblieben.
Gemäß Gerichtsberichterstatter e.V. gefährdete die Heimlichtuerei der Polizei auf ernstzunehmende Weise den Rechtsschutz der Angeklagten und das Recht der Allgemeinheit darauf, Informationen zu bekommen. Die Vertuschungen wurden mit dem Schutz der Privatsphäre der in dem Fall betroffenen Personen begründet, sie erweckten jedoch den begründeten Verdacht, daß tatsächlich dahinter auch das Ansinnen stand, eigene Fehler und Versäumnisse der Polizei zu verdecken.
Finnlands Gerichtsberichterstatter e.V. vergibt zur Förderung einer transparenteren Gesellschaft jährlich die Lichtkegel-Auszeichnung, sowie zur Vorführung einer Kultur geheimnisvoller Methoden einen Nebelschleier-Preis. Der Lichtkegel wird seit 2005 und der Nebelschleier seit 2006 weitergegeben. Der Nebelschleier wurde zwar im Jahr 2008 nicht weitergereicht - dies zur Ehre der Feierlichkeiten zum zwanzigjährigen Bestehen der Vereinigung der Gerichtsberichterstatter.
Letztes Jahr bekam die Abteilung der Kriminalpolizei von Helsinki für Gewaltverbrechen den Lichtkegel zugesprochen, und ein Ausschuß den Nebelschleier, nachdem dieser den Vorschlag eingebracht hatte, den Quellenschutz zu kippen.
libidopter - 12. Dez, 12:46