Freiheitsentzug für Sex im Beisein der Kinder - ein Fall fürs KKO
Das Höchste Gericht Finnlands (KKO) hat eine Beschwerdeerlaubnis erteilt in einem Prozeß, bei dem Eltern wegen sexuellen Kindesmißbrauchs zu Gefängnisstrafen ohne eine Bewährung verurteilt worden sind, nachdem sie sich im Beisein ihrer Kinder sexuellen Handlungen hingegeben hatten. Das Oberlandesgericht von Rovaniemi verurteilte im April den Vater der Kinder zu zwei Jahren und sechs Monaten und die Mutter zu zwei Jahren Freiheitsentzug wegen schweren sexuellen Mißbrauchs in Bezug auf vier Kinder.
Der Höchste Gerichtshof Finnlands, das KKO, hat den Eltern die Möglichkeit einer Beschwerde eingeräumt. Auch der Ankläger hat um eine Erlaubnis zur Beschwerde nachgesucht; was letztere angeht, hat das KKO aber keinen Entschluß noch gefaßt.
Die Eltern hatten nach Ansicht des Oberlandesgerichtes miteinander etliche Male in Gegenwart der Kinder den Geschlechtsverkehr und anderweitige sexuelle Handlungen betrieben. Nach Auffassung des Gerichts hätte das Ehepaar begreifen müssen, daß der Anblick von Sex für ihre Kinder schädlich sei, wenngleich auch die Eltern die Kinder nicht bewußt herbeigelockt hatten. Das Gericht sah die Vorgehensweise der Eltern als schwer verwerflich an, da eine solche es für die Kinder mit sich bringe, daß ihnen ein erklecklicher Schaden angetan wird bezüglich des Vertrauens, das sie ihren Eltern gegenüber empfinden könnten.
Die Eltern stellten es in Abrede, vor den Augen der Kinder es getrieben zu haben. Verschiedene Personen, die die Kinder betreut haben, und Sachverständige aus der Kinderpsychiatrie waren da allerdings anderer Meinung. Den Sachverständigen zufolge sei der fortgesetzte Anblick von Sex für Kinder schädlich, da Kinder nicht verstünden, worum es dabei geht.
Die zwei ältesten Kinder der Familie hätten sich gar auch der sexuellen Annäherung ausgesetzt gesehen. Anders als das Schöffengericht sah das Oberlandesgericht die zwischen 1993 und 1995 vorgefallenen Taten aufgrund der damaligen Gesetzesverordnung jedoch als verjährt an und wies diesen Anklagepunkt zurück. Das Schöffengericht hatte die Eltern ohne Chance auf eine Bewährung zu insgesamt mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Protokollbücher des Falls sind auf Grund der Natur der Sache unter Verschluß gestellt.
Schreibt ein finnischer Leser folgenden Kommentar zu obenstehender Nachricht:
Gleichzeitig ist jüngst bei einer Vergewaltigung einer Minderjährigen so manch ein Polizist davongekommen wie ein Hund, der sich aus dem Gartentürchen davonschleicht - mit Bußgeldern oder mit zur Bewährung ausgesetzten Strafen. Meiner Meinung nach stellt dieser Fall, im großen und ganzen betrachtet, ein geringfügigeres Vergehen dar als die Gewalttat eines Beamten, der seine Amtsstellung mißbraucht...
Der Höchste Gerichtshof Finnlands, das KKO, hat den Eltern die Möglichkeit einer Beschwerde eingeräumt. Auch der Ankläger hat um eine Erlaubnis zur Beschwerde nachgesucht; was letztere angeht, hat das KKO aber keinen Entschluß noch gefaßt.
Die Eltern hatten nach Ansicht des Oberlandesgerichtes miteinander etliche Male in Gegenwart der Kinder den Geschlechtsverkehr und anderweitige sexuelle Handlungen betrieben. Nach Auffassung des Gerichts hätte das Ehepaar begreifen müssen, daß der Anblick von Sex für ihre Kinder schädlich sei, wenngleich auch die Eltern die Kinder nicht bewußt herbeigelockt hatten. Das Gericht sah die Vorgehensweise der Eltern als schwer verwerflich an, da eine solche es für die Kinder mit sich bringe, daß ihnen ein erklecklicher Schaden angetan wird bezüglich des Vertrauens, das sie ihren Eltern gegenüber empfinden könnten.
Die Eltern stellten es in Abrede, vor den Augen der Kinder es getrieben zu haben. Verschiedene Personen, die die Kinder betreut haben, und Sachverständige aus der Kinderpsychiatrie waren da allerdings anderer Meinung. Den Sachverständigen zufolge sei der fortgesetzte Anblick von Sex für Kinder schädlich, da Kinder nicht verstünden, worum es dabei geht.
Die zwei ältesten Kinder der Familie hätten sich gar auch der sexuellen Annäherung ausgesetzt gesehen. Anders als das Schöffengericht sah das Oberlandesgericht die zwischen 1993 und 1995 vorgefallenen Taten aufgrund der damaligen Gesetzesverordnung jedoch als verjährt an und wies diesen Anklagepunkt zurück. Das Schöffengericht hatte die Eltern ohne Chance auf eine Bewährung zu insgesamt mehr als sechs Jahren Gefängnis verurteilt.
Die Protokollbücher des Falls sind auf Grund der Natur der Sache unter Verschluß gestellt.
Schreibt ein finnischer Leser folgenden Kommentar zu obenstehender Nachricht:
Gleichzeitig ist jüngst bei einer Vergewaltigung einer Minderjährigen so manch ein Polizist davongekommen wie ein Hund, der sich aus dem Gartentürchen davonschleicht - mit Bußgeldern oder mit zur Bewährung ausgesetzten Strafen. Meiner Meinung nach stellt dieser Fall, im großen und ganzen betrachtet, ein geringfügigeres Vergehen dar als die Gewalttat eines Beamten, der seine Amtsstellung mißbraucht...
libidopter - 2. Jul, 11:34