Der Mordfall im finnischen Ulvila
Das zur Tatzeit des Mordes aufgezeichnete Notrufgespräch und die daraus angefertigte Analyse überzeugten das Schöffengericht der südfinnischen Region Satakunta davon, daß die Ehefrau im Dezember 2006 ihren eigenen Gatten zuhause bei sich umgebracht hat.
Nach Auffassung des Gerichtes konnte das Opfer nicht in sechs Minuten getötet worden sein. Dies ist die Zeit, die nach Einschätzung der Frau der Eindringling sich im Haus aufgehalten haben soll. Laut der Aussage eines vom Gericht in den Zeugenstand genommenen rechtsmedizinischen Arztes können die zahlreichen Wunden nicht innerhalb von nur wenigen Minuten entstanden sein, sondern es müssten für diese Gewaltanwendungen mindestens zehn, zwanzig oder mehr Minuten, wenn nicht gar eine Stunde aufgewendet worden sein.
Gemäß dem Gericht bleibt kein rationaler Zweifel an der Schuld bestehen.
Von den drei Berufsrichtern hatte einer die Anklage abgewiesen. Er begründete seinen Entscheid unter anderem damit, daß nach dem Notruf für die Inszenierung eines vorzutäuschenden Verbrechens zuwenig Zeit verblieben wäre.
Nach Ansicht des die Anklage von sich weisenden Richters weist jedoch stark auf eine Schuld der Frau die Tatsache hin, daß keine von einem Außenstehenden verursachten Geräusche auf dem Band mit dem Notruf zu hören sind. Die Beweisfähigkeit dieses Umstands würde allerdings dadurch abgeschwächt, daß auf der Aufzeichnung die Bewegungen der während des Gesprächs in der Wohnung herumlaufenden Frau auch nicht zu hören sind.
Ankläger Jarmo Valkama sagte nach dem Urteil, daß er ein Abstimmungsurteil für wahrscheinlich gehalten hatte.
- Wir haben es hier auf alle Fälle mit einer von jenen beweismäßig komplizierten Geschichten zu tun, verlautbarte Valkama.
Das Gericht geht in seinem Zwischenurteil davon aus, daß es in der Familie festgefahrene Widersprüchlichkeiten gab. Der Vater hätte die Kinder mit gestrenger Hand erzogen und seiner Ehefrau, die eine Internet-Firma gegründet hatte, keine Zeit für ihre eigene Arbeit gewähren wollen. Der Haushalt sei in ungeordnetem Zustand gewesen.
Das älteste Kind erzählte bei seinen Anhörungen, die Eltern hätten sich nie gestritten. Nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen wollte das Kind nicht von Dingen berichten, die ein ungünstiges Licht auf seine Eltern geworfen hätten.
Nach dem Mord war den Kindern eine Therapie angeboten worden, die Mutter ließ bald aber wissen, die Besuche seien nicht vonnöten. Sie stellte auf Probleme mit der Beförderung ab, wenngleich das Krankenhaus angeboten hatte, bei den Fahrten behilflich zu sein.
Das Gericht ordnete eine Untersuchung auf die geistig-seelische Verfassung der Frau an, unter anderem wegen der Art der Verletzungen des Opfers. Außer den auf den Kopf abzielenden tödlichen Schlägen fanden sich ungefähr 70 oberflächliche Verwundungen ein, von denen der größte Teil mit einem Küchenmesser verursacht wurde.
Die Angeklagte wartete das Urteil im Gefängnis von Turku ab. Sie hatte in Erwartung eines Freispruchs bereits zusammengepackt.
- Mein Vorgesetzter stemmte sich gegen die Untersuchung auf die geistig-seelische Verfassung. Auch ich habe eine solche als für nicht notwendig erachtet. Diese verlängert das Leid und Ungemach unnötig, da man nun nicht dazu kommt, mit Hinblick auf den nach einer Abstimmung unterschiedlicher Auffassungen abgegebenen Entscheid Einspruch einzulegen, sagte Juha Manner, der Rechtsanwalt auf der Verteidigungsseite.
Die Fertigstellung des psychiatrischen Gutachtens würde Monate dauern.
Nach Auffassung des Gerichtes konnte das Opfer nicht in sechs Minuten getötet worden sein. Dies ist die Zeit, die nach Einschätzung der Frau der Eindringling sich im Haus aufgehalten haben soll. Laut der Aussage eines vom Gericht in den Zeugenstand genommenen rechtsmedizinischen Arztes können die zahlreichen Wunden nicht innerhalb von nur wenigen Minuten entstanden sein, sondern es müssten für diese Gewaltanwendungen mindestens zehn, zwanzig oder mehr Minuten, wenn nicht gar eine Stunde aufgewendet worden sein.
Gemäß dem Gericht bleibt kein rationaler Zweifel an der Schuld bestehen.
Von den drei Berufsrichtern hatte einer die Anklage abgewiesen. Er begründete seinen Entscheid unter anderem damit, daß nach dem Notruf für die Inszenierung eines vorzutäuschenden Verbrechens zuwenig Zeit verblieben wäre.
Nach Ansicht des die Anklage von sich weisenden Richters weist jedoch stark auf eine Schuld der Frau die Tatsache hin, daß keine von einem Außenstehenden verursachten Geräusche auf dem Band mit dem Notruf zu hören sind. Die Beweisfähigkeit dieses Umstands würde allerdings dadurch abgeschwächt, daß auf der Aufzeichnung die Bewegungen der während des Gesprächs in der Wohnung herumlaufenden Frau auch nicht zu hören sind.
Ankläger Jarmo Valkama sagte nach dem Urteil, daß er ein Abstimmungsurteil für wahrscheinlich gehalten hatte.
- Wir haben es hier auf alle Fälle mit einer von jenen beweismäßig komplizierten Geschichten zu tun, verlautbarte Valkama.
Das Gericht geht in seinem Zwischenurteil davon aus, daß es in der Familie festgefahrene Widersprüchlichkeiten gab. Der Vater hätte die Kinder mit gestrenger Hand erzogen und seiner Ehefrau, die eine Internet-Firma gegründet hatte, keine Zeit für ihre eigene Arbeit gewähren wollen. Der Haushalt sei in ungeordnetem Zustand gewesen.
Das älteste Kind erzählte bei seinen Anhörungen, die Eltern hätten sich nie gestritten. Nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen wollte das Kind nicht von Dingen berichten, die ein ungünstiges Licht auf seine Eltern geworfen hätten.
Nach dem Mord war den Kindern eine Therapie angeboten worden, die Mutter ließ bald aber wissen, die Besuche seien nicht vonnöten. Sie stellte auf Probleme mit der Beförderung ab, wenngleich das Krankenhaus angeboten hatte, bei den Fahrten behilflich zu sein.
Das Gericht ordnete eine Untersuchung auf die geistig-seelische Verfassung der Frau an, unter anderem wegen der Art der Verletzungen des Opfers. Außer den auf den Kopf abzielenden tödlichen Schlägen fanden sich ungefähr 70 oberflächliche Verwundungen ein, von denen der größte Teil mit einem Küchenmesser verursacht wurde.
Die Angeklagte wartete das Urteil im Gefängnis von Turku ab. Sie hatte in Erwartung eines Freispruchs bereits zusammengepackt.
- Mein Vorgesetzter stemmte sich gegen die Untersuchung auf die geistig-seelische Verfassung. Auch ich habe eine solche als für nicht notwendig erachtet. Diese verlängert das Leid und Ungemach unnötig, da man nun nicht dazu kommt, mit Hinblick auf den nach einer Abstimmung unterschiedlicher Auffassungen abgegebenen Entscheid Einspruch einzulegen, sagte Juha Manner, der Rechtsanwalt auf der Verteidigungsseite.
Die Fertigstellung des psychiatrischen Gutachtens würde Monate dauern.
libidopter - 26. Jun, 15:41