11
Jul
2009

Heraus mit den Namen der Spitzbuben!

Insbesondere Deutschlands Medien sind dafür bekannt, mit den vollständigen Namen von Gewalt- und auch von sonstigen Verbrechern bis zuletzt zurückzuhalten, sogar dann noch, wenn bereits eindeutig erwiesen ist, daß sich der anfängliche Verdacht bezüglich einer Person in einem vorliegenden Fall bestätigt hat. Man beharrt zumeist weiterhin auf einem geheimnistuerischen Namenskürzel des Täters, und dies bis zum Abwinken, bis man sich daran eigentlich so sattgelesen hätte, daß man jegliches weitere Interesse daran verlieren könnte. Allein, die Brisanz einer Nachrichtengeschichte wird dafür sorgen, daß eine Geschichte trotzdem verfolgt und die Artikel dazu bis zum Ende wahrgenommen werden, auch wenn der Täter nur als ein gewisser K. oder F., zum Beispiel, präsentiert wird. Und um diesen Umstand wissen die Medien sehr wohl und machen sich ihn ihrer zunutze. Auf welchem Grundgesetzparagraphen soll dieses Verhalten der deutschen Medien denn gegründet sein? Heraus mit den Namen der Spitzbuben!

In einer Gesellschaft, in der ein jeder mit seinem vollen Namen sich brüsten darf, wenn er oder sie irgendwie geehrt oder ausgezeichnet wird, einen Preis erhält oder dergleichen, müßte es konsequenterweise andererseits dann so sein, daß auch die Namen der Leute ans Tageslicht kommen, die etwas ausgefressen haben, die Namen auch all derer, die der Gesellschaft ein Dorn im Auge sind.

Heute, wo überall von politischer Korrektheit und Gleichberechtigung die Rede ist, könnte man diese hier eingeklagte Durchsichtigkeit bezüglich der Details von Personen, die im Rampenlicht des öffentlichen Interesses stehen, als "mediale Gleichberechtigung" bezeichnen.

In Finnland kam es jüngst auf dem Schöffengericht zu Turku zur Verurteilung einer 14-köpfigen Bande von zumeist 30-35jährigen Dieben, die im Zeitraum von 2006-2009 in 17 verschiedenen Gemeindebezirken im südlichen Finnland in 74 einzelnen Fällen eines Einbruchs ca. 60 geschädigten Personen einen Schaden von 200'000 Euro anrichtete, wobei unter anderem aus Industriehallen, aus Lagern der Gemeinden und aus privaten Geschäften und von Golfplätzen weg vielfach Gärtnereitraktoren, aber auch etliche landwirtschaftliche Maschinen und Geräte, die auf einem Bau gebräuchlich sind, sowie Bürogegenstände und Computer, Hunderte von Autoreifen und viele andere losen Gegenstände entwendet wurden, wobei, nebst den Schadensersatzzahlungen, ein Täter aus Mynämäki, der an 44 der Fälle beteiligt war, zu sechs Jahren Gefängnis, ein zweiter aus Turku, der an 29 der Fälle beteiligt war, zu fünf Jahren und zwei Monaten Gefängnis, zwei Männer zu Bußgeldern, und die restlichen zehn zu Gefängnisstrafen zwischen 50 Tagen und einem Jahr und zwei Monaten verurteilt wurden. Es wurde in den finnischen Medien im Zusammenhang mit diesem Fall kein einziger Name der Bandenmitglieder angegeben. Dies hat in Finnland unter den Lesern zu einer kleinen Protestwelle geführt.

Hier im nachfolgenden drei Leserkommentare bezüglich eines Artikels der Zeitung Turun Sanomat zur Verurteilung der Räuberbande, bei denen in zwei Fällen der Schreiber sich darüber ärgerte, daß die Namen der verurteilten Täter nicht offengelegt werden.


Unglaublich

"KUCKUCK" SCHREIBT AM 8.7.2009 UM 19:12

Für Totschlag werden derartige Urteile gegeben und für Wirtschaftsverbrechen einer Milliardengröße.


Wer genau...

"SWEET SUE" ANTWORTET AUF DEN KOMMENTAR VON "KUCKUCK" UM 21:54

... war in die Geschichte verwickelt, wiederum einmal werden die Namen sensibel geheimgehalten.


Die 5-und-6-Jahre-Bau-Namen werden geheimgehalten, warum?

"JOE DOE" ANTWORTET AUF DEN KOMMENTAR VON "SWEET SUE" AM 9.7.2009 UM 18:40

Worauf gründet sich die Geheimhaltung des Namens eines DIEBES, der sein Urteil erhalten hat, wenn zuweilen die Namen von Vergewaltigern bekanntgemacht werden, was für eine Inschutznahme für diese Diebe, heraus mit den Namen, daß man weiß, wann man vorsichtig sein muß, wenn die wieder daheim auf der Dorfpromenade herumstolzieren.
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